Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und Lernmanagementsysteme entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für OPENmoodle der TU Dortmund gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Produktbeschreibung: Moodle Open-Source-Lernmanagementsystem (LMS) der Technischen Universität Dortmund, Version 4.5. Die Angaben zur Barrierefreiheit basieren auf dem offiziellen Konformitätsbericht von Moodle, der von dem zertifizierten Unternehmen Grackle Docs (ehem. AbleDocs) und Expert*innen des Moodle-Headquarters erstellt wurde (Stand Februar 2024, Version 4.2). Für die Moodle-Version 4.5 hat das Moodle Headquarter noch keinen Konformitätsbericht veröffentlicht.

Für das OPENmoodle der TU Dortmund wurden Anpassungen an das corporate Design der TU Dortmund vorgenommen, die die entsprechenden Erfolgskriterien nach der EU-Richtlinie 2016/2102 erfüllen.

Ein besonderes Merkmal der Lernplattform ist, dass Dozent*innen und andere Nutzer*innen Kurse erstellen können, sodass viele verschiedene Personen Lehrmaterialien zu OPENmoodle beitragen. Für die Barrierefreiheit der Inhalte der einzelnen Kurse sind die jeweiligen Autor*innen verantwortlich.

DoBuS sowie das Team DLL@ITMC bieten Lehrenden Anleitungen, Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungen zur Barrierefreiheit an, um sie bei der Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien zu unterstützen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

OPENmoodle ist teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die Erfolgskriterien der Stufe A und AA zu erfüllen. Die Barrierefreiheitserklärung umfasst die Bestandteile des Moodle-Cores. Alle Berichtsergebnisse können über den Link zum vollständigen Konformitätsbericht von Moodle eingesehen werden. 

Eine Liste über weitere PlugIns, die in Moodle-Kursen verwendet werden können, aber für diese Erklärung nicht geprüft wurden, finden Sie in dieser Übersicht über Plugins.

Zusätzliche Plugin

  • Board
  • Etherpad Lite
  • Lernlandkarte
  • Margic
  • Moodleoverflow
  • PDF-Annotation
  • Planer
  • StudentQuiz
  • Studierendenordner
  • Terminplaner
  • Zertifikat

Über Schnittstellen eingebundene PlugIns und externe Tools 

  • ALiSE
  • DigiFall
  • GeoGebra          
  • Iltis (Logik)
  • Iltis (Theoret. Inf.)
  • LS14 Artemis
  • MATLAB Grader
  • MUMIE Task  
  • STACK   
  • Video   
  • Wooclap              
  • Zoom Meeting  

Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw prüft laufend PlugIns und Anwendungen auf ihre Usability und Barrierefreiheit. Die aktuellen Testergebnisse sind auf der Internetseite des Kompetenzzentrums einsehbar.

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Folgendes Erfolgskriterium der Stufe AA nach WCAG 2.1 wurde nur teilweise erfüllt:
  1. Nicht verdeckter Fokus (Minimum): Im Allgemeinen verdecken die von Nutzenden geöffneten Inhalte nicht die Komponenten der Benutzeroberfläche, die den Tastaturfokus erhalten. Auf kleineren Bildschirmen oder wenn die Seite gezoomt wird, können die Schubladen / Drawer auf der Kurshomepage jedoch den fokussierten Inhalt auf der Kurshomepage selbst verdecken.
Folgende Erfolgskriterien Stufe AAA nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:
  1. Kontrast: Die Textfarben in Moodle haben in der Regel ein Kontrastverhältnis von mehr als 7:1 zu ihrem Hintergrund. Es gibt einige Texte mit Farben, die zwar das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für die WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, aber nicht die Anforderungen an den erhöhten Farbkontrast von 7:1 für die WCAG 2.1 Stufe AAA.
  2. Erneute Authentifizierung: In den meisten Fällen wird der Fortschritt der Nutzenden gespeichert, z. B. bei Aufgaben und Quiz. Einige Seiten unterstützen dies jedoch nicht, so dass die Daten erneut eingegeben werden müssen.
  3. Zeitüberschreitung: Die Nutzenden werden gewarnt, ihre Sitzung zu aktualisieren, bevor sie abgemeldet werden. In den meisten Fällen werden bereits eingegebene Entwürfe gespeichert und wiederhergestellt, wenn die Nutzenden ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. In manchen Fällen können Entwürfe nicht gespeichert werden.
  4. Link-Zweck: Die meisten Links sind allein durch den Linktext eindeutig identifizierbar. Es gibt jedoch einige bekannte Bereiche, in denen der Link-Zweck nicht nur durch den Link-Text bestimmt werden kann:
    • Foren: Links zum Bearbeiten, Löschen und Antworten in einer Liste von Beiträgen innerhalb einer Forumsdiskussion.
    • Teilnehmendenlisten: Die Buchstaben-Links zum Filtern einer Liste von Benutzern nach Vor- oder Nachnamen ergeben aus dem Kontext heraus keinen Sinn.
  5. Nicht verdeckter Fokus (erweitert): In einigen speziellen Situationen kann der Tastaturfokus teilweise verdeckt werden. Bekannte Fälle sind:
    • Verwendung des Links "Zum Inhalt springen" auf der Kursseite, wenn bereits über die obersten Elemente hinaus gescrollt wurde.
    • Wenn Sie im Bearbeitungsmodus mit der Tabulatortaste zum unteren Rand der Kursseite oder der Notenbuchseiten navigieren, kann die Fußzeile den Fokus teilweise verdecken.
  6. Zielgröße: Die meisten Steuerelemente und klickbaren Ziele sind größer als 44x44 CSS-Pixel. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. 
  7. Aussprache (Sprachausgabe): Das Moodle-Kernsystem bietet in den meisten Fällen keine Ausspracheunterstützung. Moodle bietet jedoch die Möglichkeit, dass die von Nutzenden erstellten Inhalte dieses Erfolgskriterium erfüllen, einschließlich Markierungen, automatischer Verlinkung von Glossaren und der Möglichkeit, dass Nutzenden zusätzliche Inhalte hinzufügen können.
  8. Fehlervermeidung: Mechanismen zur Formularvalidierung ermöglichen es den Nutzenden, ihre Eingaben beim Ausfüllen eines Formulars zu korrigieren. Bestätigungsdialoge oder -seiten sind ebenfalls vorhanden, um zu verhindern, dass Nutzende versehentlich eine irreversible Aktion durchführen (z. B. Löschen von Daten usw.). Es gibt jedoch einige bekannte Fälle, in denen eine irreversible Aktion keine vorherige Bestätigungsaufforderung hat, wie z. B. die Gewährung zusätzlicher Aufgabenversuche für Studierende.

Begründung

Die aufgeführten Barrieren gehören zum Moodle-Core, das von der TU Dortmund übernommen wurde. Die Moodle-Community arbeitet an der sukzessiven Beseitigung der Barrieren, die in das Moodle der TU Dortmund aufgenommen werden, sobald sie veröffentlicht werden. Die Anpassungen, die die TU Dortmund selbst vornimmt, erfolgen gemäß der Erfolgskriterien der BITV NRW und sind barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.08.2025 erstellt. Über die Methoden der Barrierefreiheitsprüfung informiert die Übersicht der angewandten Bewertungsmethoden.

Die Bewertung wurde gemäß der WCAG-Evaluierungsmethodik (WCAG-EM) durchgeführt. Die Tests wurden manuell durchgeführt und von AbleDocs' Team von Accessibility-Auditoren gegengeprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Kommentare gültig und umfassend sind.

Separate externe Tests des Moodle LMS wurden auch von einer Gruppe geschulter Tester mit Zugänglichkeitsanforderungen durchgeführt, um die Abdeckung des Systems zu erhöhen.

Die folgenden Tools und Anwendungen wurden im Rahmen des Audits verwendet:

Desktop-Browser

  • Google Chrome
  • Firefox

Screenreader

  • JAWS
  • NVDA

Andere Tools

  • WAVE
  • NU HTML Validator

Feedback und Kontaktangaben

Eine Prüfung der aktuellen Moodle-Version der oben genannten Website steht noch aus, weshalb die hierin enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage von Moodle 4.2 zum Zeitpunkt der Zugänglichkeitsprüfung bereitgestellt werden und keinen rechtlich verbindlichen Anspruch darstellen.

Wenn Sie bei der Verwendung von OPENmoodle auf Barrieren stoßen, können Sie sich an den Service Desk des ITMC (Mail: service.itmc@tu-dortmund.de | Telefon: 0231 755 2444) wenden. Bitte geben Sie in Ihrer Meldung an, auf welche Seite Sie auf Barrieren gestoßen sind. Der ServiceDesk wird Ihre Meldung direkt an die verantwortliche Person weiterleiten, die sich bei Ihnen melden wird und Ihnen, falls notwendig, innerhalb von sechs Wochen eine für Sie zugängliche alternative Umsetzung zur Verfügung stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit Informationstechnik der Internetseite https://moodle.tu-dortmund.de innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Seite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Stand: 10 | 2025