Betriebsregelung OPENmoodle
Aufgrund von § 6 Abs. 5 der Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC) vom 23.06.2009 (Amtliche Mitteilungen Nr. 10/2009, S. 5-8), zuletzt geändert durch Ordnung zur Änderung der Satzung des Informationstechnik und Medien Centrums (ITMC) vom 09.01.2017 (Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2017, S. 10-11) werden folgende Nutzungsbedingungen als Betriebsregelung erlassen:
Präambel
Mit der Plattform / dem Dienst OPENmoodle bietet die TU Dortmund zusätzlich zu den Systemen LMS-Moodle (für Lehrveranstaltungen) und PrüfungsMoodle (für Prüfungen) eine weitere Möglichkeit, digitale Angebote umzusetzen. OPENmoodle eignet sich unter anderem für die Bereitstellung offener Bildungsressourcen (im Folgenden: OER), öffentlich zugänglicher Lehrangebote sowie für Projekte in Forschung und Kooperation. Auch Selbstlernkurse für Studierende und Mitarbeitende lassen sich darüber realisieren.
1. Geltungsbereich
Die folgende Betriebsregelung regelt die Inanspruchnahme des Dienstes OPENmoodle der Technischen Universität Dortmund (im Folgenden: TU Dortmund). Für die Nutzung von OPENmoodle findet die Benutzungsordnung für das IT & Medien Centrum der TU Dortmund (abrufbar unter https://itmc.tu-dortmund.de/das-itmc/ordnungen-und-richtlinien/) ergänzend zu dieser Betriebsregelung Anwendung.
2. Zweck und Beschränkungen
OPENmoodle dient ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Bildungsaktivitäten im Sinne des Hochschulauftrags der TU Dortmund. Eine private oder gewerbliche Nutzung ist unzulässig.
Die Durchführung digitaler Prüfungen im Sinne der jeweils geltenden Prüfungsordnungen über OPENmoodle ist nicht gestattet. Diese sind ausschließlich über die Plattform PrüfungsMoodle abzuwickeln.
3. Kursbereiche
OPENmoodle gliedert sich in unterschiedliche Kursbereiche, die über verschiedene Stufen der Openness verfügen. Diese sind für die Kursbereiche wie folgt definiert:
- OER-Kurse: Lehr- und Lernangebote, deren Inhalte frei zugänglich und offen lizensiert sind. Der Zugriff ist sowohl für angemeldete Nutzende als auch für Personen ohne registrierte Nutzung möglich.
- Offene Kurse: Lehr- und Lernangebote, die frei zugänglich sind, aber deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und nicht unter einer offenen Lizenz stehen. Eine Nutzung ist ausschließlich zum individuellen Abruf und zur persönlichen Information zulässig. Sowohl angemeldete Nutzende als auch Personen ohne registrierte Nutzung können auf diese Inhalte zugreifen.
- Geschlossene Kurse: Nur nach Authentifizierung zugänglich; der Zugang zu einzelnen Kursen ist auf die jeweils berechtigten Personen beschränkt.
Die Veröffentlichung eines OPENmoodle-Kurses erfolgt auf Antrag. Dabei sind ausschließlich Angehörige der TU Dortmund antragsberechtigt; im Hinblick auf OER-Kurse ausschließlich Lehrende. Der jeweilige Antrag ist im ServicePortal hinterlegt.
4. Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten
Das OPENmoodle der TU Dortmund bietet unterschiedliche Zugangsarten mit jeweils spezifischen Nutzungsmöglichkeiten. Der Zugang kann erfolgen
- über den UniAccount für Angehörige der Technischen Universität Dortmund,
- über eine registrierte edu-ID, die über das Portal des DFN-Vereins erstellt werden kann oder
- über einen nicht personalisierten Gastzugang für Personen ohne Registrierung.
Detaillierte Informationen zu Rollen, Rechten und Funktionsumfängen im Rahmen der Nutzung einzelner Kurse sind im Toolboard von OPENmoodle hinterlegt.
4.1 Nutzungsmöglichkeiten der Angehörigen der TU Dortmund
Studierende sind berechtigt, im Kursbereich Studierendenkurse eigene Lehrveranstaltungen (Kurse) anzulegen und zu nutzen.
Beschäftigte der Technischen Universität Dortmund, einschließlich studentischer Hilfskräfte, sind berechtigt, in den Kursbereichen Offene Kurse, Forschung und Kooperationen sowie Tagungen und Workshops eigene Lehrveranstaltungen (Kurse) anzulegen und zu nutzen.
4.2 Nutzungsmöglichkeiten von Personen mit registrierter edu-ID
Personen mit registrierter edu-ID können Kurse im Bereich OER-Materialien einsehen und nutzen sowie als Teilnehmende in Kursen der Bereiche Studierendenkurse, Offene Kurse, Forschung und Kooperationen sowie Tagungen und Workshops eingeschrieben werden.
4.3 Nutzungsmöglichkeiten von Personen ohne Registrierung
Personen ohne Registrierung können einen nicht personalisierten Gastzugang verwenden. Der Funktionsumfang dieses Gastzugangs ist stark eingeschränkt; insbesondere besteht keine Möglichkeit zur aktiven Teilnahme an Kursen oder zur Erstellung eigener Inhalte.
5. Urheberrechtliche Regelungen und Verantwortlichkeiten der Nutzenden
Alle auf OPENmoodle bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich sowie gegebenenfalls marken- oder patentrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ist nur im Rahmen der jeweils eingeräumten Rechte zulässig.
OER-Lehrmaterialien dürfen gemäß ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen (i.d.R. Creative-Commons-Lizenz) genutzt werden; die Nutzungsrechte ergeben sich aus der angegebenen Lizenzform.
Inhalte in geschlossenen Kursen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der jeweils berechtigten Personen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mit der Nutzung von OPENmoodle erkennen die Nutzenden an, dass sämtliche Urheber-, Marken- und Patentrechte an den bereitgestellten Inhalten (Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Tondokumente) zu beachten sind.
Nutzende dürfen eigene Inhalte nur einstellen, wenn sie über die hierfür erforderlichen Nutzungs- oder Verwertungsrechte verfügen. Sie sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Insbesondere sind der Datenschutz einzuhalten und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten sicherzustellen.
6. Haftung
Die TU Dortmund stellt die Plattform als Hosting-Dienst im Sinne des Art. 6 Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA) zur Verfügung. Die von Nutzenden eingestellten Inhalte sind fremde Inhalte.
Für rechtswidrige Inhalte Dritter haftet die TU Dortmund gemäß Art. 6 DSA erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie tatsächliche Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erlangt und nicht unverzüglich tätig wird, um die Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.
Eine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung der von Nutzenden übermittelten oder gespeicherten Informationen besteht nicht (Art. 8 DSA).
Rechtswidrige Inhalte können über die auf in OPENmoodle vorgesehenen Meldewege angezeigt werden. Entsprechende Hinweise werden unverzüglich geprüft; erforderlichenfalls werden geeignete Maßnahmen ergriffen.
Die Haftung der TU Dortmund ist auf Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Nutzende stellen die Universität von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten durch von ihnen eingestellte Inhalte geltend gemacht werden.
7. Sicherstellung des Betriebs / Wartungsfenster / Plug-Ins
Das ITMC der TU Dortmund sorgt für eine hohe Verfügbarkeit und Sicherheit des Dienstes. Dazu werden regelmäßig Aktualisierungen des Systems vorgenommen, die frühzeitig angekündigt werden. In dringenden, sicherheitskritischen Fällen, kann davon abgewichen werden. Ein Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit des Dienstes besteht nicht.
Die Funktionalität von OPENmoodle kann durch Plug-Ins erweitert werden. Vor der Installation und dem Einsatz werden Plug-Ins vom ITMC auf Kompatibilität geprüft. Sollten Plug-Ins den Betrieb stören oder die Stabilität oder Sicherheit des Dienstes gefährden, behält sich das ITMC vor, Plug-Ins zu deaktivieren bzw. aus dem System zu entfernen.
8. Persönliche Daten und deren Sichtbarkeit in der OPENmoodle Plattform
Bei der Nutzung von OPENmoodle werden Daten in Verbindung mit dem OPENmoodle-Konto gespeichert und verarbeitet. Im Folgenden wird zwischen Stammdaten, freiwilligen, personenbezogene Daten sowie Zugriffs- und Logdaten unterschieden. Alle erfassten Daten befinden sich auf Servern der TU Dortmund, die vom ITMC betrieben werden.
- Stammdaten sind Vorname, Nachname und gültige E-Mail-Adresse und für TU-Angehörige zusätzlich der UniAccount.
- Freiwillige personenbezogene Angaben im Profil, wie Profilbild, Kontaktdaten etc.
- Von Nutzenden erzeugte Daten, wie Forenbeiträge, Aufgaben, Glossar- und Wiki-Einträge sowie Testaktivitäten und Bewertungen etc.
- Zugriffsdaten und Logdaten. Das System protokolliert die in OPENmoodle von Nutzenden durchgeführten Zugriffe und Seitenaufrufe in Form von Logdaten mit Zeit, vollständigem Namen und Informationen zur Art der durchgeführten Aktion. Diese Daten sind für Administrator*innen für die letzten 30 Tage sichtbar und dienen der technischen Betreuung des Systems. Darüber hinaus ist es Administrator*innen auch über den direkten Zugriff auf die Datenbank möglich, im Falle von Missbrauch nachzuvollziehen, von welchen Nutzenden bestimmte Beiträge oder Aktivitäten eingestellt bzw. ausgeführt wurden. Diese Daten können von anderen Teilnehmenden oder Lehrenden nicht eingesehen werden.
Bei berechtigtem Interesse der TU Dortmund auf Grund technischer Notwendigkeiten (z.B. Fehleranalyse) oder einer Vorschrift (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung der TU Dortmund, Urheberecht etc.) kann es zur Beweissicherung oder bei Rechtsansprüchen Dritter sowohl zu einer längeren Speicherung als auch einer Übermittlung an Dritte kommen.
9. Missbräuchliche Nutzung
Es ist nicht gestattet, auf OPENmoodle fremdenfeindliche, rassistische, politisch extreme, religiös extreme oder sexuell anstößige Inhalte zu verbreiten. Im persönlichen Umgang miteinander wird ein angemessener höflicher und respektvoller Umgangston erwartet. Das OPENmoodle interne Mitteilungssystem darf nicht für Werbung benutzt oder anderweitig missbräuchlich verwendet werden. Bei Personen, die gegen diese Betriebsvereinbarung verstoßen, kann das ITMC der TU Dortmund den Benutzeraccount jederzeit und ohne Vorwarnung deaktivieren oder löschen.
10. Löschung von Kursen
Alle Kursinhaber:innen haben das Recht ihre Kurse jederzeit zu löschen. Die gelöschten Kurse befinden sich anschließend für 28 Tage in einem systeminternen Papierkorb. Während dieser Zeit ist eine Wiederherstellung möglich. Danach werden die Kurse automatisch endgültig gelöscht.
Kurse ohne Kursinhaber:in werden nach 6 Monaten unsichtbar geschaltet und nach weiteren 6 Monaten automatisch gelöscht.
OER-Kurse verbleiben grundsätzlich dauerhaft auf der OPENmoodle-Plattform, sofern keiner der nachfolgend genannten Löschungsgründe vorliegt.
Eine Löschung des Kurses erfolgt insbesondere in folgenden Fällen:
- Die Löschung wird von dem*der Kursinhaber:in beantragt.
- Der Kurs ist aus technischen Gründen nicht mehr betriebsfähig und wird von dem*der Kursinhaber:in nicht angepasst oder gepflegt.
- Die Hochschulleitung ordnet die Rücknahme der Veröffentlichung an.
11. Löschung von Nutzendenkonten
Personenbezogene Daten werden aus dem System gelöscht, sobald sie nicht mehr für den Erhebungszweck benötigt werden. Die Daten in einem OPENmoodle-Konto werden bis zur Löschung des OPENmoodle-Kontos gespeichert. Alle Nutzenden haben das Recht jederzeit die Löschung ihres Zugangs zu beantragen. Die Löschung kann nur durch das ITMC vorgenommen werden.
OPENmoodle-Konten werden deaktiviert, wenn sie länger als 12 Monate nicht eingeloggt waren. Deaktivierte OPENmoodle-Konten werden endgültig gelöscht, wenn sie länger als 6 Monate deaktiviert sind.
Mit der endgültigen Löschung eines Accounts werden personengenerierte Daten, bspw. in Foren, Wiki, Glossar sowie Dateien, die hochgeladen wurden anonymisiert. Mit der Löschung eines Kurses werden auch die anonymisierten Daten gelöscht.
12. Support und Anfragen
Das ITMC steht als Betreiber OPENmoodle für technische Fragen über den Service-Desk zur Verfügung.
13. Änderung der Betriebsregelung
Das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser Betriebsregelung bleibt vorbehalten. Über Änderungen erfolgt eine angemessene Information.
14. Inkrafttreten
Diese Betriebsregelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.